Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte

Autofahrer nach Körperverletzung gegen Einsatzkraft verurteilt

„Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte“, eine Kampagne die seit langer Zeit von allen Landes- und Kreis-Feuerwehrverbänden in Deutschland öffentlich gemacht wird. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass ehrenamtliche Feuerwehreinsatzkräfte oder Mitarbeiter von anderen Rettungsdiensten bei Einsätzen beschimpft, angepöbelt oder sogar bedroht werden. Im aktuellen Fall aus unserem Bereich Alfeld/Limmer, wurde jetzt ein Autofahrer wegen Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr- Vorfall aus 2021- verurteilt. Sh. Bericht in mehreren Printmedien. Seit Jahrzehnten sorgen örtliche Feuerwehren, auch wir in Limmer, im Ort bei vielen Veranstaltungen im öffentlichen Straßenbereichen für die Sicherheit, in dem wir andere Verkehrsteilnehmer warnen oder um Rücksichtnahme bitten. Das sind beispielhaft Festumzüge beziehungsweise Prozessionen, die im Rahmen eines Kirchenjahres traditionell erfolgen oder auch öffentliche Gedenkveranstaltungen. Oftmals spielt auch die Dorfgemeinschaft eine Rolle, wobei alle das Ziel haben: Sicherheit für die Veranstalter, Beteiligten und Verkehrsteilnehmer. Alle diese Aktionen sind/werden mit der Polizei abgestimmt, da bisher eine gesetzliche Grundlage fehlt. Bei realen Einsätzen insbesondere auf der stark befahrenen Bundesstraße 3 ist das aber noch sensibler zu beurteilen. Meistens sind wir Feuerwehrkräfte als erste an der Unfallstelle und das fast immer rund um die Uhr, unter dem Motto 24/7. Dann gilt es den Einsatz so abzuarbeiten, dass eine Gefährdung aller Rettungskräfte und der Unfallopfer/Beteiligten ausgeschlossen ist. Das bedeutet eine Absperrung der Unfallstelle, des Gefahrenbereiches für die allgemeinen Verkehrsteilnehmer, auch wenn sie von Terminnot getrieben sind. „Wir machen das nicht aus Jux und Dollerei, sondern mit dem ernstem Hintergrund, für unseren Eigenschutz“, da sind wir Feuerwehrfrauen und Männer uns einig. „Wer will unseren Angehörigen, vom Partner bis zu den Kindern, die Nachricht überbringen: Dein Vater, deine Mutter, Sohn oder Tochter liegt schwerverletzt in der Klinik, weil sie freiwillig helfen wollten. Und das nur weil ein anderer Verkehrsteilnehmer ohne Rücksicht und mit Aggressivität an der Unfallstelle vorbei wollte? Wir Feuerwehren machen das freiwillig ohne Entgelt, um den Menschen, die in Not sind zu helfen oder diejenigen zu warnen die auf eine Gefahrenstelle treffen. Daher sehen wir in dem Urteil eine juristische Bestätigung ohne Schadenfreude für unseren ehrenamtlichen Einsatz. Es hat Jahre gedauert, aber das Land Niedersachsen beabsichtigt jetzt auch eine gesetzliche Regelung im niedersächsischen Brandschutzgesetz aufzunehmen, wonach den Feuerwehren eine Weisungsbefugnis bei Unfallstellen beziehungsweise bei lenkenden Verkehrsmaßnahmen zusteht.

Artikel in der Alfelder Zeitung